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Unsere Leistungen

Grundpflege, Behandlungspflege und Alltagsbegleitung – alles aus einer Hand.

Grundpflege
SGB XI – Pflegeversicherung
Leistungsbereich 01

Grundpflege

Jeder Mensch kann durch Krankheit oder einen Unfall plötzlich oder dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sein. Oft sind es ganz grundlegende Dinge wie Körperpflege oder die Nahrungsaufnahme, die dann nicht mehr allein bewältigt werden können. In solchen Situationen sind unsere Pflegekräfte schnell und zuverlässig für Sie da. Das Team von Pflegedienst 2Plus begleitet Sie mit Herz, Respekt und Fachkompetenz, damit Sie sich in Ihrem häuslichen Umfeld sicher und gut aufgehoben fühlen.

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und wird gemäß dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Sie umfasst sogenannte Pflegesachleistungen, die der Unterstützung im Alltag dienen. Anspruch auf diese Leistungen haben Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten und unterstützen Sie bei Fragen zur Antragstellung und Abrechnung.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Pflegegrad?

Leistungen der Grundpflege

  • Körperpflege
  • Betten und Lagern
  • An- & Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
  • Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
  • Unterstützung beim Duschen
  • Verwendung von Inkontinenzprodukten
  • Prävention von Dekubitus, Thrombose, usw.
Behandlungspflege
SGB V – Krankenkasse
Leistungsbereich 02

Behandlungspflege

Zur Behandlungspflege zählen medizinische Maßnahmen, die Ihr Arzt oder Ihre Ärztin gezielt verordnet. Dazu gehören zum Beispiel die Gabe von Medikamenten, Verbandswechsel oder das Messen von Blutdruck und Blutzucker. Diese Leistungen sind wichtig, um Ihre Gesundheit zu stabilisieren und Komplikationen zu vermeiden. Unsere qualifizierten Pflegekräfte führen die Behandlungspflege zuverlässig und fachgerecht bei Ihnen zu Hause durch.

Da Krankenhausaufenthalte heute oft kürzer sind, wird die medizinische Versorgung immer häufiger in das häusliche Umfeld verlagert. So können notwendige Behandlungen in vertrauter Umgebung fortgeführt werden, ohne dass Sie länger in einer stationären Einrichtung bleiben müssen. Die Kosten für die Behandlungspflege werden gemäß SGB V von der Krankenkasse übernommen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Voraussetzungen und zum Ablauf.

Leistungen der Behandlungspflege

  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
  • Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Dekubitusbehandlung
  • Stomaversorgung
  • Suprapubische Katheter
Begleitung bei Aktivitäten und Hauswirtschaftshilfe
§ 45b SGB XI – bis 131 € / Monat
Leistungsbereich 03

Begleitung bei Aktivitäten und Hauswirtschaftshilfe

Neben der Grund- und Behandlungspflege bieten wir unterstützende Leistungen an, die den Alltag erleichtern und mehr Lebensqualität schaffen. Unsere Angebote richten sich an Menschen, die im täglichen Leben Begleitung, Struktur und Entlastung benötigen – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, zum Beispiel beim Einkaufen, bei der Zubereitung von Mahlzeiten, bei der Reinigung der Wohnung oder bei der Wäschepflege. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Alltagsaktivitäten, etwa bei Spaziergängen, Arzt- oder Behördenterminen oder zu Terminen außer Haus. Auch gemeinsame Gespräche und soziale Begleitung gehören dazu.

Diese Leistungen sind keine medizinische oder pflegerische Versorgung, leisten jedoch einen wichtigen Beitrag zur Selbstständigkeit und zum Wohlbefinden im eigenen Zuhause. Die Abrechnung kann – je nach Voraussetzung – als Pflegesachleistung über die Pflegekasse oder privat erfolgen.

Zusätzlich können diese Angebote über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI oder Verhinderungspflege finanziert werden. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf 131 Euro monatlich, die gezielt für alltagsunterstützende und entlastende Leistungen eingesetzt werden können. Gerne beraten wir Sie persönlich, welche Leistungen für Sie in Frage kommen und unterstützen Sie bei der Abrechnung.

Haben Sie Fragen zum Thema Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI oder Verhinderungspflege?

Leistungen der häuslichen Betreuung

  • Verhinderungspflege
  • Gemeinsam Zeit verbringen
  • Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln
  • Unterstützung beim Einkauf
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung, Spülen
  • Begleitung beim Arztbesuch oder weiteren Terminen

Sie haben weitere Fragen?

Wenn ein Angehöriger oder eine nahestehende Person plötzlich pflegebedürftig wird, stehen Familien oft vor großen organisatorischen und bürokratischen Herausforderungen. Gerade zu Beginn wirkt vieles unübersichtlich und schwer zu bewältigen. In dieser wichtigen Phase steht Ihnen unser erfahrenes Team beratend und unterstützend zur Seite.

Zu den FAQ

Rundum-sorglos-Angebot

Zur spürbaren Entlastung bieten wir ein umfassendes Rundum-sorglos-Angebot. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades, beraten Sie zur passenden Auswahl der Leistungen und kümmern uns auf Wunsch um die Organisation von Pflegehilfsmitteln oder Medikamenten. Dabei haben Sie stets einen festen und kompetenten Ansprechpartner.

Pflegedienst 2Plus steht für Transparenz, Verlässlichkeit und kurze Wege. Bereits beim Erstgespräch erstellen wir vor Ort einen klaren und nachvollziehbaren Kostenvoranschlag. Die Aufnahme erfolgt zeitnah und ohne lange Wartezeiten.

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